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Das Recht auf Notwehr steht zu
A
nur dem Jagdscheinbesitzer
B
nur dem Jagdaufseher
C
nur dem bestätigten Jagdaufseher
D
dem bestätigten Jagdaufseher und dem Jagdausübungsberechtigten
E
jedermann
Das Recht auf Notwehr steht zu
nur dem Jagdscheinbesitzer
nur dem Jagdaufseher
nur dem bestätigten Jagdaufseher
dem bestätigten Jagdaufseher und dem Jagdausübungsberechtigten
jedermann