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Welche Aussage über die Aneignung ist falsch?
A
Die Herrenlosigkeit des Wildes ist im BGB geregelt (§ 960)
B
wildlebende Tiere sind herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden
C
mit der Inbesitznahme durch den Jagdausübungsberechtigten oder seinen Vertreter geht das herrenlose Wild in das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten über
D
eine Sache wird dadurch in Besitz genommen, dass man die tatsächliche Herrschaft über sie gewinnt
E
ausschließlich der Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher haben im Jagdbezirk des Jagdausübungsberechtigten das Aneignungsrecht an lebendem und totem Wild sowie an allen sonstigen Sachen, die dem Jagdrecht unterliegen