Welche Aussage ist falsch?
Entgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen nur insoweit erteilt werden, wie noch Pächter zulässig sind
unentgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen bis zur Höhe der zulässigen Gesamtzahl der Pächter erteilt werden
unentgeltliche Jagderlaubnisscheine, die an ortsansässige Jagdgäste erteilt werden, werden nur zur Hälfte berücksichtigt
unentgeltliche Jagderlaubnisscheine, die an Jagdgenossen erteilt werden, werden nur zur Hälfte berücksichtigt
ein einzelner Miteigentümer eines Eigenjagdbezirks kann einem Jagdgast, der einen gültigen Jagdschein besitzt, eine Jagderlaubnis erteilen