Ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein unterzeichnet vom alleinigen Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks

A

ist jederzeit widerruflich

B

kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nicht widerrufen werden

C

kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur aus wichtigem Grund widerrufen werden

D

kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur mit Zustimmung der Unteren Jagdbehörde widerrufen werden

E

kann nur von der Unteren Jagdbehörde widerrufen und eingezogen werden