Ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein unterzeichnet vom alleinigen Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
ist jederzeit widerruflich
kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nicht widerrufen werden
kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur aus wichtigem Grund widerrufen werden
kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur mit Zustimmung der Unteren Jagdbehörde widerrufen werden
kann nur von der Unteren Jagdbehörde widerrufen und eingezogen werden