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Ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein unterzeichnet vom alleinigen Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
A
ist jederzeit widerruflich
B
kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nicht widerrufen werden
C
kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur aus wichtigem Grund widerrufen werden
D
kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur mit Zustimmung der Unteren Jagdbehörde widerrufen werden
E
kann nur von der Unteren Jagdbehörde widerrufen und eingezogen werden