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Ein tödlich getroffener Fasan fällt in einen Friedhof.
A
Er darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd
B
der Betreiber des Friedhofes (in der Regel die Kirchen- oder Zivilgemeinden) hat das Recht der Aneignung
C
der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zu Gunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen
D
nur der Jagdausübungsberechtigte darf nachsuchen und sich das Wild aneignen
E
die Schützen und Jagdausübungsberechtigten dürfen zwar nachsuchen, müssen aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofes abliefern