Ein tödlich getroffener Fasan fällt in einen Friedhof.

A

Er darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd

B

der Betreiber des Friedhofes (in der Regel die Kirchen- oder Zivilgemeinden) hat das Recht der Aneignung

C

der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zu Gunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen

D

nur der Jagdausübungsberechtigte darf nachsuchen und sich das Wild aneignen

E

die Schützen und Jagdausübungsberechtigten dürfen zwar nachsuchen, müssen aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofes abliefern