Wer haftet nach dem Bundesjagdgesetz dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten für den durch einen Jagdgast missbräuchlich verursachten Jagdschaden?
Der Jagdausübungsberechtigte
der Jagdgast
die Jagdschadenshaftpflichtversicherung
die Jagdschadenersatzkasse