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Wer haftet nach dem Bundesjagdgesetz dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten für den durch einen Jagdgast missbräuchlich verursachten Jagdschaden?
B
der Jagdgast
C
D
die Jagdschadenshaftpflichtversicherung
E
die Jagdschadenersatzkasse