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Jemand erwirbt eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen. Binnen welchen Zeitraums hat er den Erwerb der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen?
Jemand erwirbt eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen. Binnen welchen Zeitraums hat er den Erwerb der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen?