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Eine Rotte Schwarzwild dringt innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks im Saarland in einen unmittelbar an eine Behausung anschließenden eingefriedeten Hausgarten ein und verursacht dort erheblichen Wildschaden.
Der Garten ist eingefriedet. Dementsprechend ruht dort die Jagd. Auf Flächen, auf denen nicht gejagt wird, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Schäden verantwortlich.