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Ein ist 360 ha groß. Die lässt die Jagd durch angestellte ausüben. Wie viele darf die maximal ?


Ein von 150 ha darf von zwei Jägern gepachtet werden. Ist der Jagdbezirk größer, darf sich pro angefangene 100 ha ein weiterer an der Pacht beteiligen.

Hier also: 150 ha = 2 Pächter; 151–250 ha = 3 251–350 ha = 4 etc. Bei 360 ha dürfen also 5 Pächter genehmigt werden. Das Gleiche gilt für angestellte .

Siehe: SJG § 11 2