Welche Aussage ist falsch?
Ein bestätigter Jagdaufseher hat immer die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten
zur Jagdaufseherprüfung werden nur Personen zugelassen, die jagdpachtfähig sind
die Bestätigung eines Jagdaufsehers wird nur erteilt, wenn keine Bedenken gegen die Person und die Zuverlässigkeit des Jagdaufsehers bestehen
bei Jagdbezirken über 1.000 Hektar soll der Jagdaufseher Berufsjäger sein
die fachliche Eignung als Jagdaufseher wird nachgewiesen durch die Jagdaufseherprüfung, bei Berufsjägern und forstlich ausgebildeten Personen durch eine bestandene Fachprüfung auf dem Gebiet des Jagdwesens