Wann muss erlegtes Schalenwild, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?
Wenn es nicht im Schuss tödlich zusammenbricht
bei erheblicher Abmagerung
in jedem Falle
wenn keine Kühleinrichtung vorhanden ist
wenn es nicht sofort dem Endverbraucher übergeben werden kann