58 / 200
Wann muss erlegtes Schalenwild, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?
A
Wenn es nicht im Schuss tödlich zusammenbricht
B
bei erheblicher Abmagerung
C
in jedem Falle
D
wenn keine Kühleinrichtung vorhanden ist
E
wenn es nicht sofort dem Endverbraucher übergeben werden kann