Wer ist für die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im Saarland zuständig?
Das zuständige Forstamt
die zuständige Untere Jagdbehörde
der Zuchtverein der jeweiligen Jagdhunderasse
der Jagdgebrauchshundeverband
die Vereinigung der Jäger des Saarlandes