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Wer ist für die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im Saarland zuständig?
A
Das zuständige Forstamt
B
die zuständige Untere Jagdbehörde
C
der Zuchtverein der jeweiligen Jagdhunderasse
D
der Jagdgebrauchshundeverband
E
die Vereinigung der Jäger des Saarlandes