Was versteht man unter der ‘Roten Liste’?
Sie ist ein Nachweis der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten in den nach dem Naturschutzgesetz ausgewiesenen Schutzgebieten
sie ist eine Auflistung der verdrängten oder in ihrem Bestand gefährdeten Arten und Lebensgemeinschaften im Landesgebiet
es ist eine Zusammenstellung der gefährdeten Tiere und Pflanzen, die nach der Artenschutzverordnung unter besonderem Schutz stehen
es ist eine Zusammenstellung der besonders geschützten Arten einer Region
es ist eine Auflistung von Tierarten, die die natürliche Vegetation einer Region gefährden