Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?

A

Bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde

B

bei der Obersten Jagdbehörde

C

bei der zuständigen Gemeinde

D

bei der zuständigen Jagdgenossenschaft

E

bei der Jagdhaftpflichtversicherung