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Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?
A
Bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde
B
bei der Obersten Jagdbehörde
C
bei der zuständigen Gemeinde
D
bei der zuständigen Jagdgenossenschaft
E
bei der Jagdhaftpflichtversicherung