66 / 200
Welches der nachgenannten Tiere darf im Geltungsbereich des Bundesnaturschutzgesetzes nicht ausgesetzt und nicht in der freien Natur angesiedelt werden?
Welches der nachgenannten Tiere darf im Geltungsbereich des Bundesnaturschutzgesetzes nicht ausgesetzt und nicht in der freien Natur angesiedelt werden?