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Welche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsaufgabe gehört nicht zu den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes zur nachhaltigen Sicherung der Natur und Landschaft?
A
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten
B
die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu sichern
C
die Pflanzen- und Tierwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume zu schützen
D
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft zu erhalten
E
einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten