Welche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsaufgabe gehört nicht zu den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes zur nachhaltigen Sicherung der Natur und Landschaft?
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten
die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu sichern
die Pflanzen- und Tierwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume zu schützen
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft zu erhalten
einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten