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Ein eventuell notwendiger Fangschuss auf Schalenwild darf im Saarland mit Schrot oder Posten
A
bei jeder Gelegenheit ausgeführt werden
B
nur auf Stücke bis 20 kg Lebendgewicht abgegeben werden
C
nur mit Magnum-Schrotpatronen abgegeben werden
D
nur ausgeführt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen angebracht ist
E
nie abgegeben werden