Ein eventuell notwendiger Fangschuss auf Schalenwild darf im Saarland mit Schrot oder Posten

A

bei jeder Gelegenheit ausgeführt werden

B

nur auf Stücke bis 20 kg Lebendgewicht abgegeben werden

C

nur mit Magnum-Schrotpatronen abgegeben werden

D

nur ausgeführt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen angebracht ist

E

nie abgegeben werden