Ein eventuell notwendiger Fangschuss auf Schalenwild darf im Saarland mit Schrot oder Posten
bei jeder Gelegenheit ausgeführt werden
nur auf Stücke bis 20 kg Lebendgewicht abgegeben werden
nur mit Magnum-Schrotpatronen abgegeben werden
nur ausgeführt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen angebracht ist
nie abgegeben werden