Darf ein Jäger ein Nachtsichtgerät zur Wildbeobachtung nutzen?
ja, aber nur in Verbindung mit einer Handlampe
ja, nur Nachtzielgeräte sind verboten und dürfen nicht einmal besessen werden
ja, das Nachtsichtgerät darf frei erworben werden, muss aber innerhalb von 14 Tagen auf der WBK eingetragen werden
ja, aber nur wenn er dies vorher der Unteren Jagdbehörde anzeigt
nein