Wer stellt den Abschussplan auf und wer muss dabei gehört werden?
Den Abschussplan hat der Jagdausübungsberechtigte aufzustellen. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken muss der Jagdvorstand zustimmen, in verpachteten Eigenjagdbezirken der Verpächter. In Hegegemeinschaften stellen ihn die beteiligten Revierinhaber gemeinsam auf