Welche Federwildarten aus der Gruppe der Hühnervögel unterstehen in Sachsen dem Jagdrecht?
Sämtliche heimischen Hühnervögel, mit Ausnahme des Steinhuhns, sind dem Jagdrecht unterstellt.
Alle Rauhfußhühner sowie das Steinhuhn unterliegen dem Jagdrecht in Sachsen.
Alle heimischen Hühnervögel ohne Ausnahme sind dem Jagdrecht in Sachsen unterstellt.
Nur die Rauhfußhühner sowie das Rebhuhn unterliegen in Sachsen dem Jagdrecht.