Wie ist der jagdrechtliche Status des Elchwildes im Freistaat Sachsen geregelt?
Für das Elchwild gilt im Freistaat Sachsen eine ganzjährige Schonzeit.
Das Elchwild ist das gesamte Jahr über bejagbar, wobei der Schutz der Elterntiere gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 Bundesjagdgesetz einzuhalten ist.
Das Elchwild unterliegt im Freistaat Sachsen einer Jagdzeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember.
Die Jagdzeit für das Elchwild erstreckt sich vom 01. August bis zum 31. Januar.