Wer trägt bei einer Gesellschaftsjagd die Verantwortung für den Einsatz der Jagdhunde?
Die zuständige untere Jagdbehörde
Der Jagdleiter ist für den Jagdhundeeinsatz verantwortlich.
Die zuständige untere Forstbehörde
Der jeweilige Hundeführer der eingesetzten Jagdhunde