Wie ist die Jagdzeit für Schwarzwild im Freistaat Sachsen geregelt?
Schwarzwild kann in Sachsen das gesamte Jahr über bejagt werden, wobei die Einschränkungen gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes zu beachten sind.
Schwarzwild unterliegt in Sachsen einer ganzjährigen Schonzeit und darf nicht bejagt werden.
Eine Bejagung ist ausschließlich bei krankem oder fehlfarbenem Schwarzwild zulässig.
Schwarzwild darf in Sachsen nur während der Rauschzeit im Winterhalbjahr bejagt werden.