Ist es bei einer Gesellschaftsjagd auf Schalenwild zulässig, in das Treiben zu schießen?
Ausschließlich dann, wenn der Jagdleiter seine ausdrückliche Erlaubnis erteilt hat und dabei keine Gefährdung entstehen kann.
Dies ist erlaubt, jedoch nur auf eine Schussdistanz von höchstens 100 m.
Ein Schuss in das Treiben ist grundsätzlich untersagt.
Ja, sofern das Wild sicher angesprochen wurde und der Schuss in Bodennähe erfolgt.