Welche Vorschriften gelten für das Tragen Ihrer Jagdwaffe beim Eintreffen auf dem Sammelplatz einer Gesellschaftsjagd?
Die Waffe ist mit geöffnetem Verschluss oder abgeknickt sowie mit der Mündung nach oben zu tragen. Bei besonderen Witterungsverhältnissen kann der Jagdleiter gestatten, dass Waffen ungeladen und geschlossen mit der Mündung nach unten getragen werden.
Die Waffe ist ungeladen mit gesichertem Verschluss und waagerecht unter dem Arm zu tragen.
Alle Waffen müssen ungeladen sein und einen Mündungsschoner aufgesetzt haben.
Die Waffen sind bis zum offiziellen Beginn der Jagd im Futteral zu belassen.