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Ist es einem Jäger bei der Ausübung der Jagd gestattet, ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 14 cm bei sich zu führen?
Ist es einem Jäger bei der Ausübung der Jagd gestattet, ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 14 cm bei sich zu führen?