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Ein Jäger hat Schwarzwild erlegt und möchte das Stück aufbrechen. Da kein geeigneter Ablageplatz für sein Jagdgewehr vorhanden ist, erwägt er, es einem anwesenden Treiber zum Halten zu geben. Ist dies zulässig?
Ein Jäger hat Schwarzwild erlegt und möchte das Stück aufbrechen. Da kein geeigneter Ablageplatz für sein Jagdgewehr vorhanden ist, erwägt er, es einem anwesenden Treiber zum Halten zu geben. Ist dies zulässig?