Welche Person ist berechtigt, die amtliche Fleischuntersuchung bei erlegtem Haarwild vorzunehmen?
Ein vom Wildhandel beauftragter Veterinäringenieur, der auf Fleischuntersuchungen spezialisiert ist
Ein staatlich geprüfter Fleischbeschauer mit besonderer Zulassung für Wildbret
Jeder jagdausübungsberechtigte Jäger, der von der LÜVA anerkannt wurde und einen entsprechenden Wilduntersuchungslehrgang absolviert hat
Ein amtlich zugelassener Tierarzt