Was muss in einem EU-zugelassenen Wildhandelsbetrieb für die amtliche Fleischuntersuchung vorgelegt werden können?
Der vollständige Wildkörper, jedoch ohne den Aufbruch
Der Wildkörper zusammen mit den roten Organen
Der Wildkörper sowie Magen und Darm als Teil des Aufbruchs
Je eine Fleischprobe aus der Keule und aus dem Blatt