Was gilt gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 852 und 853/2004 als Primärerzeugnis im Bereich Wild?
Wild, das noch nicht aufgebrochen wurde
Erlegtes Wild, das aufgebrochen und noch in der Decke ist
Wildfleisch, das an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsbetriebe abgegeben wird
Zubereitetes Wildbret in verkaufsfertiger Verpackung