Unter welcher Bedingung ist bei weiblichem Schalenwild das Gesäuge (Milchdrüsen) beim Aufbrechen zu entfernen?
Das Gesäuge muss nur dann entfernt werden, wenn die Milchdrüsen tatsächlich Milch führen.
Das Gesäuge ist nur dann zu entfernen, wenn das weibliche Wild sich noch in der Setzzeit befindet.
Das Gesäuge darf am Wildkörper verbleiben und muss nicht entfernt werden.
Das Gesäuge ist bei weiblichem Wild grundsätzlich und immer vollständig zu entfernen.