Wem steht das Recht zu, ein tot aufgefundenes Mauswiesel präparieren zu lassen?
Der Person, die das Mauswiesel gefunden hat
Dem Jagdausübungsberechtigten des betreffenden Reviers
Der unteren Naturschutzbehörde
Dem zuständigen Jagdpächter nach Genehmigung durch die Jagdbehörde