Ein Birkhahn wird tot aufgefunden. Wem steht das Recht zu, sich diesen Vogel anzueignen?
Das naturkundliche Museum in der Landeshauptstadt ist berechtigt, den Birkhahn in Besitz zu nehmen.
Da es sich um eine vom Aussterben bedrohte Art handelt, steht das Aneignungsrecht ausschließlich dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als oberster Naturschutzbehörde zu.
Das Aneignungsrecht liegt beim Jagdausübungsberechtigten.
Die zuständige untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises darf sich den gefundenen Birkhahn aneignen.