Bei einer Revierkontrolle entdecken Sie einen verletzten Seeadler. Welche Maßnahmen sind korrekt?
Der Fund ist unverzüglich der oberen Naturschutzbehörde zu melden, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet.
Das Tier wird an einen Naturschutzhelfer übergeben, der über den weiteren Verbleib des Seeadlers bestimmt.
Das Tier wird nach tierärztlicher Beurteilung, sofern Heilungsaussichten bestehen, bei einem Falkner fachgerecht gepflegt. Die Aufnahme sowie die Pflege des Tieres sind der unteren Jagdbehörde zu melden.
Ich entnehme das Tier dem Revier und bringe es in die nächste Tierarztpraxis; eine Meldung an Behörden ist nicht erforderlich.