Welche Personen werden im jagdrechtlichen Sinne als Jagdgenossen bezeichnet?
Im allgemeinen Sprachgebrauch ein Synonym für den Begriff Weidgenosse
Mitglieder einer anerkannten Jagdgenossenschaft, die selbst aktiv die Jagd ausüben
Grundeigentümer, deren jagdlich nutzbarer Grund und Boden innerhalb einer Gemeinde liegt
Inhaber eines Jahresjagdscheins mit der Berechtigung zur Jagdpacht