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Unter welchen Bedingungen genehmigt die zuständige Behörde gemäß SächsJagdG die Aufteilung eines Gemeinschaftsjagdbezirkes in mehrere eigenständige Jagdbezirke?
Unter welchen Bedingungen genehmigt die zuständige Behörde gemäß SächsJagdG die Aufteilung eines Gemeinschaftsjagdbezirkes in mehrere eigenständige Jagdbezirke?