Welche rechtliche Voraussetzung gilt, wenn Sie Rebhühner in einem Revier ansiedeln möchten?
Eine Anzeige beim zuständigen Jagdbeirat der Gemeinde ist ausreichend, eine förmliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Für das Ansiedeln von Rebhühnern existieren keinerlei gesetzliche Regelungen oder Vorgaben.
Die Genehmigung kann durch das Veterinäramt des Landkreises in seiner Funktion als Tierschutzbehörde verweigert werden.
Vor dem geplanten Ansiedeln muss bei der oberen Jagdbehörde ein Genehmigungsantrag gestellt werden.