Wo sind die grundsätzlichen Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten festgehalten?
Sie sind unmittelbar im Bundesjagdgesetz für jeden Einzelfall geregelt
Die unteren Jagdbehörden sind befugt, sie nach eigenem Ermessen zu verlängern oder zu verkürzen
Sie haben ausschließlich Gültigkeit in Eigenjagdbezirken
Sie sind in der Verordnung über die Jagdzeiten festgelegt