Darf eine Jagdgenossenschaft den Bewerberkreis für die Verpachtung des Jagdbezirks begrenzen?
Nein, denn jeder Inhaber eines gültigen Jagdscheins ist berechtigt, sich als Jagdpächter zu bewerben.
Ja, jedoch nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen unteren Jagdbehörde.
Ja, die Jagdgenossenschaft kann die Vergabe auf Mitglieder der Jagdgenossenschaft beschränken.
Ja, sofern der Jagdvorstand in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen mit Zweidrittelmehrheit dafür gestimmt hat.