Zählen durch Saatkrähen verursachte Schäden zu den ersatzpflichtigen Wildschäden im jagdrechtlichen Sinne?
Ja, wenn der entstandene Schaden eine bestimmte Schadenshöhe überschreitet und beim Jagdpächter geltend gemacht wird.
Nein, Saatkrähen verursachen keinen ersatzpflichtigen Wildschaden.
Ja, sofern die zuständige Naturschutzbehörde dies im Einzelfall festgestellt hat.
Ja, sofern die zuständige Jagdbehörde eine entsprechende Entscheidung getroffen hat.