Welchen rechtlichen Status hat Wild, bevor es vom Jagdausübungsberechtigten angeeignet wird?
Es ist herrenlos und steht in niemandem Eigentum.
Es gehört der jeweiligen Jagdgenossenschaft.
Es steht im Eigentum des Grundeigentümers, auf dessen Fläche es sich aufhält.
Es ist Eigentum des Staates.