Wer ist laut Jagdrecht für die Wahl des Jagdvorstandes zuständig?
Die Berufung des Jagdvorstandes erfolgt durch die untere Jagdbehörde.
Die Wahl des Jagdvorstandes obliegt den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft.
Der Jagdvorstand ist dafür zuständig, Gesellschaftsjagden im verpachteten Jagdbezirk zu leiten.
Der Jagdvorstand wird durch den Jagdpächter des jeweiligen Jagdbezirks eingesetzt.