Was trifft in Bezug auf die Jagdschutzberechtigung nicht zu?
Die Polizei ist jagdschutzberechtigt, sofern es sich um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten handelt
Ein Jagdgast ist während der Jagdausübung im Pachtrevier jagdschutzberechtigt
Der Jagdpächter ist in seinem gepachteten Revier zur Ausübung des Jagdschutzes befugt
Forstbedienstete sind in ihrem jeweiligen Dienstbereich zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigt