Welche der folgenden Wildarten ist laut Bundesjagdgesetz vom Aussetzen ausgeschlossen?
Das Aussetzen von Feldhasen ist nicht verboten.
Das Aussetzen von Fasanen ist gesetzlich erlaubt.
Wildkaninchen dürfen nicht ausgesetzt werden.
Das Aussetzen von Rebhühnern unterliegt keinem generellen Verbot nach dem Bundesjagdgesetz.