841 / 301
In Sachsen wird am 15. Februar ein beidseitiger Kronenhirsch der Altersklasse 4 mit einer schwerwiegenden Verletzung an einem Lauf erlegt. Wie ist dieser Abschuss rechtlich zu bewerten?
In Sachsen wird am 15. Februar ein beidseitiger Kronenhirsch der Altersklasse 4 mit einer schwerwiegenden Verletzung an einem Lauf erlegt. Wie ist dieser Abschuss rechtlich zu bewerten?