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Ein Jagdgast erlegt in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk einen Rehbock, der angeschossen in ein benachbartes Roggenfeld flüchtet und dort verendet. Der Jagdgast befährt das Feld mit seinem Geländewagen, um den Rehbock zu bergen, und verursacht dabei erheblichen Jagdschaden. Wer haftet gegenüber dem Flächenbewirtschafter für diesen Schaden?