Welcher Person steht das ausschließliche Recht zu, Schalenwild innerhalb eines Jagdbezirks für sich zu beanspruchen?
Der zuständige Jagdbehördenbeamte des jeweiligen Reviers
Jede Person, die einen gültigen Jahresjagdschein besitzt
Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft
Ausschließlich der jagdausübungsberechtigten Person