Ab welcher Mindestanzahl an beteiligten Jägern wird eine Jagdveranstaltung rechtlich als Gesellschaftsjagd eingestuft?
Eine Gesellschaftsjagd erfordert mindestens 10 Jäger, 5 Treiber sowie den Einsatz von mindestens 1 Jagdhund.
Eine Gesellschaftsjagd liegt vor, wenn mindestens 5 Jäger an der Jagd beteiligt sind.
Es reichen bereits 2 Jäger und 2 Treiber aus, um von einer Gesellschaftsjagd zu sprechen.
Von einer Gesellschaftsjagd spricht man, wenn mindestens 3 Jäger gemeinsam mit einem erfahrenen Jagdleiter auf der Strecke sind.