Was gilt gemäß Bundesjagdgesetz und Sächsischem Jagdgesetz als ersatzpflichtiger Wildschaden?
Schäden, die Wild innerhalb befriedeter Bezirke anrichtet
Durch Schalenwild verursachte Schäden an privaten Hausgärten und Gartenanlagen
Wildbedingte Schäden im Rahmen von Verkehrsunfällen
Durch Schalenwild verursachte Schäden auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen