Welchem rechtlichen Rahmen ist der Elch im Freistaat Sachsen zugeordnet?
Er unterliegt dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit
Er unterliegt dem Landesjagdgesetz mit einer Jagdzeit vom 1. Oktober bis 28. Februar
Er unterliegt den Regelungen des Naturschutzrechtes
Er unterliegt dem Jagdrecht mit einer festgelegten Jagdzeit vom 1. September bis 31. Januar